Policy on research data management at the University of Basel

On 22.09.2020, the Rectorate of the University of Basel adopted the Principles for Research Data Management. These recognize the benefits of research data management for reusability and research output and designate research data management as part of good scientific practice and a shared task of all actors involved in the generation, processing, publication and use of research data. The University is committing to providing the necessary infrastructure for good research data management. At the same time, the roles and responsibilities of researchers are defined.

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Grundsätze der Universität Basel zum Forschungsdatenmanagement

 

Verabschiedet vom Rektorat am 22.9.2020

Die «Grundsätze zum Forschungsdatenmanagement» haben zum Ziel, Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen sicherzustellen und die Nachnutzung von Forschungsdaten für weitere Forschung zu ermöglichen und so ihren gesellschaftlichen Nutzen zu optimieren. Die Universität Basel betrachtet Forschungs­daten­management als Teil einer guten wissenschaftlichen Praxis und sieht sich in der Verantwortung, diese Ziele hinsichtlich digitaler Forschungsdaten, die an der Universität Basel generiert oder publiziert werden, zu erreichen. Forschungsdatenmanagement ist eine gemeinsame Aufgabe aller Akteure, die an der Generierung, Bearbeitung, Publikation und Nutzung von Forschungsdaten beteiligt sind. Die Universität orientiert sich hinsichtlich Sicherstellung von Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Inter­operabilität und Nach­nutzung von Forschungsdaten an folgenden Grundsätzen:

  • Sie verpflichtet alle Akteure, Forschungsdaten, soweit mit den rechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen zum Schutz geistigen Eigentums vereinbar, auffindbar und zugänglich zu machen und dadurch den Nutzen durch Zugänglichkeit von Rohdaten für Dritte zu steigern.
  • Sie berücksichtigt fachspezifische Standards des Forschungsdatenmanagements.
  • Sie fördert die Zusammenarbeit der relevanten organisatorischen Einheiten innerhalb der Universität zur Unterstützung des Forschungsdatenmanagements.
  • Die Universität Basel stellt adäquate Personalausstattung, Organisationsstrukturen und Werkzeuge für den Umgang mit Daten in Forschung und Lehre zur Verfügung.
  • Die Universität sucht nationale und internationale Kooperationen, um bestmögliche Strukturen für das Forschungsdatenmanagement zu ermöglichen. Sie erarbeitet geeignete Lösungen für die Aufbereitung, Archivierung, Veröffentlichung und Nachnutzung von Forschungsdaten.
  • Sie stellt Informationen, Trainings- und Beratungsangebote für alle Aspekte des Lebenszyklus von Forschungsdaten zur Verfügung, die alle Beteiligten beim Umgang mit Forschungsdaten unterstützen. Auf diese Weise soll es ermöglicht werden, Forschungsdatenmanagement zu einem festen Bestandteil der Forschung und der Ausbildung zu machen.

Das Ziel, ein vollumfängliches Forschungsdatenmanagement in einem sich ständig wandelnden Umfeld zu etablieren und zu unterhalten ist eine permanente Aufgabe.

Rolle und Verantwortung der Forschenden

Im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis übernehmen Forschende der Universität Basel Verantwortung für das Forschungsdatenmanagement (siehe hierzu auch Integritätsordnung und Grundsätze Forschungsdatenmanagement) und sind in ihrer Forschungstätigkeit an rechtliche und ethische Rahmenbedingungen gebunden.

  • Forschende und Forschungsgruppenleiter/innen erstellen - idealerweise zu Beginn eines Forschungsprojektes - für die Planung des Umgangs mit Forschungsdaten einen Datenmanagementplan für das gesamte Projekt und verwenden ihn als ein lebendes Dokument, in dem fortlaufend die Bearbeitung und Dokumentation der Daten festgehalten wird.
  • Sie klären, wer die konkrete Verantwortung für die Aufbewahrung, Speicherung und Archivierung der Forschungsdaten des Projektes übernimmt. Dabei orientieren sie sich an den entsprechenden Anforderungen der Forschungsförderorganisationen und den Vorgaben der Universität Basel (die Integritätsordnung sieht momentan eine Aufbewahrungszeit von mindestens 5 Jahren vor).
  • Sie nehmen frühzeitig Kontakt mit den entsprechenden Serviceprovidern auf, um Fragen zu Speicherung, Annotation und Archivierung zu klären, insbesondere bei spezifischen Anforderungen in einem Forschungsprojekt (z.B. Finanzierung von sehr grossen Speichermengen, Informationssicherheit oder internationalen Kooperationen).
  • Sie stellen die Einhaltung der rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen für die Erfassung und Bearbeitung von Forschungsdaten sicher und holen rechtzeitig vor Projektbeginn die erforderlichen Genehmigungen bei den jeweils zuständigen Gremien ein (z.B. Kantonale Ethikkommission, Universitäre Ethikkommission, Datenschutzbeauftrage der Universität bzw. des Kantons, etc.) 
  • Sie dokumentieren ihre Arbeit entsprechend der im jeweiligen Fachbereich üblichen «Best Practice», z.B. elektronischen Labortagebüchern (ELN), Code Repositories, u.ä. in einer Form die sicherstellt, dass die wissenschaftliche Arbeit und die Forschungsdaten für sie und andere nach Projektabschluss verständlich, nachvollziehbar und idealerweise nachnutzbar sind.
  • Bei einem Stellenwechsel oder infolge von Pensionierungen sind Forschende und Forschungsgruppenleiter/innen verpflichtet, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer langfristigen Archivierung bzw. eines Datentransfers auseinanderzusetzen.
  • Als Betreuer/innen von Studierenden und Doktorierenden (Master- und Doktoratsstufe) stellen WissenschaftlerInnen der Universität Basel sicher, dass Studierende und Doktoranden sich entsprechendes Wissen und Fähigkeiten aneignen können, z.B. durch Teilnahme an Schulungen oder indem Forschungsdatenmanagement als integraler Bestandteil des Forschungsalltags an den Instituten, in den Forschungsgruppen und, Laboren thematisiert wird.
  • Als Leitende von Instituten und Forschungsgruppen planen Forschende der Universität Basel die konkrete Umsetzung des Forschungsdatenmanagements in ihren den jeweiligen Einheiten und sorgen dafür, dass die Mitarbeitenden mit den universitären Rahmenbedingungen vertraut sind bzw. die entsprechende Unterstützung erhalten. Sie klären weiterhin, ob und in welcher Form Mitarbeitende nach Verlassen eines Projektes weiterhin Zugang zu den Forschungsdaten haben.