Wann ist eine Einwilligung erforderlich? Wann reicht eine Einwilligung als Rechtfertigungsgrund? Muss eine Einwilligung schriftlich erfolgen?

Ob eine Einwilligung zwingend oder allenfalls ergänzend zu einer gesetzlichen Grundlage erforderlich ist bzw. als Rechtfertigungsgrund (vgl. Ziff. 5.1.) ausreichend ist, hängt von dem anzuwendenden Datenschutzrecht ab. Sowohl nach dem IDG/BS wie nach dem KDSG/BE reicht eine Einwilligung nicht, es bedarf immer auch einer gesetzlichen Grundlage. Auch ob eine Einwilligung mündlich oder schriftlich erfolgen kann, regelt das anzuwendende Recht. Einwilligungen können mehrere Funktionen erfüllen, unter anderem auch die Information (Transparenzgrundsatz, vgl. Ziff. 5.6.) der betroffenen Personen und im Weiteren kann sie eine sehr generell gehaltene gesetzliche Grundlage präzisieren (vgl. Ziff. 3). Empfehlung: bei Forschungsprojekten empfiehlt sich das Einholen einer Einwilligung und aus Beweisgründen, wenn möglich in schriftlicher Form oder allenfalls als Tonaufnahme.

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