Was ist das sog. Forschungsprivileg? Was das Bearbeiten von Personendaten zu einem nicht personenbezogenen Zweck?

Vereinfacht gesagt geht es darum, dass einmal erhobene Daten, sei es durch ein öffentliches Organ oder durch den/die ForscherIn selber, für eine Datenbearbeitung mit Personenbezug (z.B. Erhebung von Steuerdaten durch den Kanton zum Zweck der Steuererhebung), durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung für eine Datenbearbeitung ohne Personenbezug (z.B. Nutzung der erhobenen Steuerdaten in anonymisierter/pseudonymisierter Form für ein statistisches Forschungsprojekt) genutzt werden dürfen. Für die Datenbearbeitung ohne Personenbezug ist dann keine weitere Rechtfertigung wie eine Einwilligung mehr notwendig.

Datenschutzrechtlich liegt eine sog. Zweckänderung vor
Voraussetzungen: personenbezogene Daten sind, sobald es der Bearbeitungszweck es erlaubt, zu anonymisieren bzw. pseudonymisieren
Die Forschungsergebnisse sind immer in anonymisierter Art und Weise zu publizieren
Das Datenschutzrecht privilegiert die nicht personenbezogene Bearbeitung von Personendaten aufgrund des öffentlichen Interesses an der Forschung und der Annahme, dass dadurch die Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung gering ist.

Achtung: für die vorgängige Datenerhebung/ -bearbeitung (jene mit Personenbezug) sind aber in jedem Fall die allgemeinen Prinzipien des Datenschutzes zu beachten!

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