Was sind Daten mit aufgehobenem Personenbezug?

Personendaten, die anonymisiert (vgl. Ziff. 9) wurden. Nach der Anonymisierung unterstehen diese Daten nicht mehr dem Datenschutzrecht. Achtung: die Abgrenzung Personendaten – Sachdaten/anonymisierte Daten ist fliessend und durch zusätzliche Informationen oder technische Bearbeitung können Sachdaten bzw. anonymisierte Daten (wieder) zu Personendaten werden.

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